Pflichtfelder
Brandschutz Brüstungsgeländer

Brüstung

Brüstung, Brüstungsmauer, Balustrade

Als Brüstung bezeichnet man eine Absturzsicherung mit einer oberen Auflagefläche oder einer flachen Wölbung. Nach ÖNORM B 5371 ist eine Brüstung eine „Umwehrung zur Sicherung des Benutzers vor dem Absturz, bestehend aus einem massiven Bauelement mit einer festgelegten Mindesttiefe /-breite“. Brüstungen sind Schutzeinfassungen von Terrassen, Emporen, Balkonen und Fensteröffnungen; und man bezeichnet damit massive, also gemauerte oder betonierte Einfassungen, während Umwehrungen aus Stahl, Holz oder Glas als Geländer bezeichnet werden, sofern sie nicht mit einer besonders breiten Auflage ausgestattet sind. Der Begriff Brüstung entstand vermutlich in einer Zeit, in der Fensteröffnungen bis zur Brusthöhe ausgemauert wurden. Für alle Brüstungen gelten die gleichen Maßvorschriften wie für Geländer, bei besonders breiten Brüstungen kann die Höhe verringert werden, siehe Geländerhöhe und Umwehrung